Als Ausschuss (Gremium) wird eine Gruppe von Personen bezeichnet, die eine fachliche Fragestellung bearbeitet, sich austauscht und hierzu in der Regel eine Beschlussfassung vorbereitet oder trifft. Seine Mitglieder versammeln zumeist Fachverstand oder zumindest fachliches Interesse. Vorsitzender der Ausschüsse, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, ist der Erste Bürgermeister, Vertreter der Zweite und der Dritte.
Die Ausschüsse sind befugt, Entscheidungen anstelle des Stadtrates zu treffen. Bei Punkten mit besonders kommunalpolitischer Bedeutung beraten die Ausschüsse lediglich; die Entscheidungen trifft dann der Stadtrat. Die Ausschussitzungen sind teilweise öffentlich.