Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Sehvermögens von gleichem Schweregrad. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Den Antrag auf Blindengeld können Sie vorab herunterladen und dann im Bürgerbüro stellen: