Der Jugendfischereischein, wird vom Bürgerbüro an Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung ausgestellt. Dieser berechtigt allerdings nur zur Ausübung des Fischfangs in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten grundsätzliche den Fischereischein auf Lebenszeit. Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer.
Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Ein für fünf Jahre bezahlter Fischereischein kann wieder für fünf weitere Jahre oder auf Lebenszeit verlängert werden.
Wer sich nur vorübergehend in Kelheim aufhält und keinen Wohnsitz in Deutschland hat, zum Beispiel ausländische Besucher und Touristen, kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein im Bürgerbüro beantragen.
Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Fischereiabgabepflicht befreit.
Erforderliche Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Passfoto für Fischereischein
- Minderjährige: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
- alter Fischereischein oder Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
Gebühr:
Jugendfischereischein: 5.- € und 10.- € Fischereiabgabe
Jahresfischereischein (Fischereischein für Touristen): 7,50 € und 15.- € Fischereiabgabe