Bitte beachten Sie unsere Empfehlungen und Hinweise, die Sie bei Verlust oder Diebstahl beachten sollten.
Oftmals tauchen verlorengegangene Dinge wieder auf. Viele der verlorenen Dokumente werden bei uns abgegeben und an unser Bürgerbüro weitergegeben. Daher empfehlen wir Ihnen, bei einem Verlust, mit unserem Bürgerbüro Kontakt aufzunehmen, bevor Sie sich verlorengegangene Dinge neu beschaffen und neue Dokumente ausstellen lassen.
Ihren Verlust müssen Sie nicht bei der Polizei zur Anzeige bringen. Es genügt, wenn Sie bei der Neubeantragung eine Verlustanzeige im Bürgerbüro abgeben.
Ausnahme:
Sie haben den Verdacht, dass mit Ihren verlorengegangenen Dokumenten bereits eine Straftat begangen worden ist? Sie haben Ihre Dokumente im Ausland verloren? In diesem Fall lassen Sie sich bitte von der ausländischen Polizeidienststelle eine schriftliche Bestätigung über Ihre Anzeige des Verlustes geben.
Diebstahl von Dokumenten
Ihnen wurden Dokumente gestohlen? Bitte melden Sie dies unverzüglich der örtlichen Polizei, damit diese Ihre gestohlenen Dokumente zur Sachfahndung ausschreiben kann und so einem eventuellem Missbrauch entgegenwirken kann.
Besonderheiten bei Verlust oder Diebstahl eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis eID):
Wenn Sie Ihren Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion verlieren, lassen Sie die Funktion so schnell wie möglich sperren. Dies können Sie kostenlos aus dem deutschen Festnetz über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 veranlassen. Aus dem Ausland erreichen Sie diese Nummer ebenfalls mit der deutschen Ländervorwahl +49 116 116. Anrufe aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland sind kostenpflichtig.
Falls Sie eine Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur) für Ihren Personalausweis haben, vergessen Sie bitte nicht, diese bei Ihrem Anbieter ebenfalls sperren zu lassen.
Ihr Personalausweis ist wieder aufgetaucht?
Dies müssen Sie im Bürgerbüro wieder melden. Eine erfolgte Sperrung kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Die Entsperrung müssen Sie aus Sicherheitsgründen persönlich und nicht telefonisch in unserem Bürgerbüro oder bei der Personalausweisbehörde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, veranlassen.