Sie möchten einen Gewerbebetrieb in Kelheim eröffnen? Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist auf Grund der Gewerbefreiheit lediglich eine Anzeige des Gewerbes erforderlich.
Anzeigepflichtig sind auch eine Verlegung und die Beendigung eines Betriebes oder einer Tätigkeit. Wenn Sie nur mit Ihrer Wohnanschrift umgezogen sind, melden Sie sich bitte ebenfalls im Bürgerbüro.
Erforderliche Unterlagen:
amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis bzw. Reisepass
Firmen: Handelsregisterauszug
Gebühr:
25.- €
Die Anträge zur Gewerbe-An-, Um- und Abmeldung können Sie vorab herunterladen und ausdrucken:
Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.