Im Standesamt müssen Sie zunächst Ihre Heirat begründen – früher das "Aufgebot bestellen". Im Rahmen dessen wird auch der Termin für den Beginn des neuen Lebensabschnitts fest vereinbart. Zuständig zur Entgegennahme Ihrer Anmeldung zur Eheschließung ist jedes Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. Hat keiner der Verlobten einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig, bei dem die Eheschließung erfolgen soll.
Bitte beachten Sie, dass besondere Datumskonstellationen als Termine sehr begehrt sind und daher häufig nachgefragt werden. Bitte denken Sie bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung, damit wir Ihren Wunsch entsprechend berücksichtigen können. Die Eheschließung soll gemeinsam und persönlich angemeldet werden. Die Anmeldung ist dann 6 Monate gültig.
Hinweis:
Wenn Sie verhindert sind, brauchen Sie zur ersten Beratung – anders als bei der späteren Anmeldung der Eheschließung – nicht selbst zu kommen: Sie können die Auskunft durch eine Person einholen lassen, die mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraut ist (Eltern, Geschwister usw.).
Bei ausländischen Partnern oder einer Eheschließung im Ausland ist einiges zu beachten. Auch dabei hilft Ihnen das Standesamt Kelheim gern weiter.