Die Erhebung der Hundesteuer fällt an, sobald ein Hund das meldepflichtige Alter von vier Monaten erreicht hat, wenn ein älterer Hund neu in den Haushalt aufgenommen wird oder nachdem Sie mit Ihrem Hund nach Kelheim zugezogen sind. Die Anmeldung muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen beim Fachbereich Finanzen: Steueramt erfolgen. Änderungen bezüglich der Hundehaltung müssen dem Steueramt ebenfalls schriftlich binnen 14 Tagen mitgeteilt werden.
Besteuerungsgrundlage ist bei der Hundesteuer das Halten eines Hundes im Kelheimer Stadtgebiet. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Weiterer Nebenzweck liegt auch darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu liefern.