Stadtrat

Der Kelheimer Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Kelheimer Bürgerinnen und Bürger. Der Kelheimer Stadtrat zählt nach der bayerischen Gemeindeordnung 24 Mitglieder. Vorsitzender des Stadtrates ist der Erste Bürgermeister.

Die Mitglieder des Kelheimer Stadtrates werden auf sechs Jahre gewählt und tagen einmal im Monat, für gewöhnlich am letzten Montag im Monat, im Sitzungssaal des Deutschen Hofes.

Aufgabe des Stadtrates ist es die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Kelheim festzulegen. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt Kelheim, soweit nicht der Erste Bürgermeister Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Der Stadtrat kann mit seinen Beschlüssen dem Ersten Bürgermeister als Leiter der Verwaltung Aufträge erteilen und mit dem Erlass von Satzungen und Verordnungen geltendes Stadtrecht schaffen.