Wichtig ist, dass die Anzeige spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung vorliegt. Falls bei der Veranstaltung alkoholische Getränke und Speisen verkauft werden sollen, dann ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Auch mit Anzeige der Veranstaltung sind Sie verpflichtet sich an weitere gesetzliche Vorschriften (Einhaltung der Ruhezeiten, Schutz von Sonn- und Feiertagen) zu halten.
Frist:
Der Antrag zur Anzeige der Veranstaltung und den Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes muss spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass dem Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes eine Preisliste beigefügt werden muss.
Die Anträge dafür können Sie vorab herunterladen und ausdrucken: