Sie müssen eine Gebühr, Steuern, Beiträge, Pacht oder andere Abgaben bezahlen? Kein Problem.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird der entsprechende Betrag bequem von Ihrem Girokonto abgebucht, ohne dass Sie auf Fristen oder Fälligkeiten achten müssen.
Natürlich ist bei geringeren Beträgen auch eine Barzahlung bei unserer Stadtkasse möglich. Aus Sicherheitsgründen halten wir den Bargeldbestand jedoch gering und sind Ihnen für eine Überweisung auf eines der Konten der Stadt Kelheim dankbar.
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen die Finanzadresse (FAD), die Rechnungsnummer (Re-Nr.) oder das Geschäftszeichen an, damit wir die Zahlungen richtig zuordnen können.
SEPA
Das bargeldlose Banklastschriftverfahren ist praktisch und bequem für Sie, da Sie keinen Zahlungstermin versäumen und Mahngebühren und Säumniszuschläge vermeiden. Der Verwaltungsaufwand wird in beiderseitigem Interesse möglichst gering gehalten.
Zur Durchführung von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren ist das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates (früher: Einzugsermächtigung) zwingend erforderlich.
SEPA steht für Single Euro Payments Area und ist das Standardformat für den bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr innerhalb der 32 SEPA-Länder. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen Sie das neue Format BIC (Business Identifier Code) und IBAN (International Bank Account Number).
Die Teilname am SEPA-Lastschriftverfahren hat viele Vorteile.
Für den Bankeinzug benötigt die Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat, das ihr im Original vorliegen und vom Kontoinhaber unterschrieben sein muss. (Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates in anderer Form, (per Fax oder E-Mail, ist rechtlich nicht möglich). Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen behalten jedoch ihre Gültigkeit und wurden in ein SEPA-Mandat umgewandelt. Wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen wollen achten Sie daher bitte darauf, dass das SEPA-Mandat vollständig ausgefüllt und mit Originalunterschrift der Stadtkasse zugeleitet wird.